Bitte "freunden" Sie sich mit der Situation an, welche nur zu lösen ist, wenn man Sie wahrnimmt.
Der wohl am häufigsten auftretende Fall ist der Besuch eines Gerichtsvollziehers.
Alleine der Ausdruck "Gerichtsvollzieher" schreckt schon viele Menschen ab, dennoch ist auch er nur ein Mensch, der seinem Beruf nachgeht. Versuchen wir also das beste aus der Situation zu machen.
Sicher, der Besuch des Gerichtsvollziehers ist alles andere als angenehm. Er tritt in Ihr Zuhause ein, sieht sich um und versucht Ihr Hab und Gut im Wert zu schätzen. Die einen sind offen und besprechen die Schuldenlage mit Ihnen, andere sind kalt und konforntieren Sie mit Ihrer ohnehin schon schlimmen Situation.
Bitte vergessen Sie aber nicht: Ein Gerichtsvollzieher ist kein böser Mensch, er versucht nicht gegen Sie zu spielen. Er arbeitet nicht für den Gläubiger, der Gerichtsvollzieher ist dafür da, zwischen Ihnen und dem Gläubiger zu vermitteln.
Sorgen Sie daher immer für ein sachliches Auftreten, wenn Sie dem Gerichtsvollzieher neutral und sachlich gegenübertreten, wird er im Gegenzug Ihnen gegenüber ebenso korrekt mit Rat entgegenkommen. Sinnlose Vorwürfe oder Jammern hilft hier nicht...
Was sind die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers?
In der Regel handelt es sich hier um Beamte der Justizbehörden, welche hauptsächlich dafür zuständig sind, ausstehende Geldforderungen von Gläubigern durchzusetzen.
Hierzu muss ein richterliches Urteil, eine notarielle Schuldanerkenntniss, oder ein anderer Vollstreckungstitel im Vorfeld festgelegt werden.
Außerdem sind Gerichtsvollzieher zuständig für die Zustellung von amtlichen Schriftstücken.
Bitte merken Sie sich: Es ist nicht immer bekannt, aber Gerichtsvollzieher dürfen durchaus auch bei getrennt lebenden Elternpaaren die Kinder aus Familien holen und dem anderen Elternteil übergeben, sofern die gesetzliche Grundlage vorhanden ist.
Ebenso sind Gerichtsvollzieher bei Zwangsräumungen von Wohnungen involviert, lassen Sie es bitte nicht so weit kommen!
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